Grundstücke sind abgegrenzte Teile der Erdoberfläche, die in einem amtlichen Grundstücksverzeichnis (Kataster) mit Angaben über die örtliche Lage des Grundstücks verzeichnet sind. Darin werden Grundstücke identifiziert nach Gemarkung, Flur und Flurstück.
Während der Kataster die tatsächlichen Verhältnisse des Grundstücks angibt (Lage, Größe und Nutzungsart des Grundstücks), sind die rechtlichen Verhältnisse im Grundbuch dargestellt, also das Eigentum und die sonstigen Rechte an diesem Grundstück. Jedes Grundstück erhält ein eigenes Grundbuchblatt, durch dessen Nummer es eindeutig identifiziert werden kann.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Zuordnungsfunktion des Privatrechts: Rechtssubjekt und subjektives Recht
- Rechtsfähigkeit
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute
- Relative und absolute Rechte, Anwartschaftsrecht
- Rechtsbegriff der Sache und die Sachenrechte
- Legaldefinitionen gem. § 90 ff BGB
- Bewegliche Sachen
- Grundstück (Kataster und Grundbuch)
- Bestandteile und Zubehör (§§ 93-97 BGB)
- Wohnungseigentum
- Sachenrechte
- Legaldefinitionen gem. § 90 ff BGB
- Rechtlich erhebliches Verhalten
- Öffentliche Register, insbes. Grundbuch und Handelsregister
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten