Wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Vertretung bei Rechtsgeschäften »
Die eminente wirtschaftliche Bedeutung der Vertretung als Handeln für andere in Form von Rechtsgeschäften ist evident. In einer hochkomplexen, arbeitsteiligen Wirtschaft kann der Inhaber eines größeren Gewerbebetriebes nicht sämtlich dort anfallenden Verträge mit Lieferanten, Kunden und Arbeitnehmern selbst schließen, sondern er setzt andere (Hilfs)Personen ein, die für ihn rechtsgeschäftlich handeln.
Andererseits ergibt sich das Erfordernis der Möglichkeit, andere für sich handeln zu lassen, daraus, dass manche Personen nicht selbst handlungsfähig sind (Kinder, Geisteskranke, juristische Personen). Für jedes Rechtssubjekt gilt, dass es auch rechtsgeschäftlich handeln können muss. Soweit eigene Rechtsgeschäftsfähigkeit nicht besteht, muss die Rechtsordnung die rechtsgeschäftliche Handlungsfähigkeit durch besondere Maßnahmen herstellen. Dazu bedient sich das Rechtssystem des Mittels der (gesetzlichen) Vertretung.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Mangel der Geschäftsfähigkeit, insbes. Minderjährigkeit
- Vertretung
- Wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Vertretung bei Rechtsgeschäften
- Rechtsbegriff der Vertretung: Rechtsgeschäftliches Handeln in fremdem Namen -> § 164 BGB
- Vertretungsmacht als Voraussetzung der Zurechnung des Vertreterhandelns an den Vertretenen
- Vertretung ohne Vertretungsmacht -> §§ 177-180 BGB
- Selbstkontrahieren (§ 181 BGB)
- Vertretung und Botenschaft
- Vertretung und Verfügungsermächtigung
- Vertretung und Kausalverhältnis: Abstraktionsprinzip
- Rechtsstellung des beschränkt Geschäftsfähigen und des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Handlungskompetenz
- Hilfspersonen und Vertreter des Kaufmanns
- Selbständige Handelsvertreter und Handelsmakler
- Mangel der Geschäftsfähigkeit, insbes. Minderjährigkeit
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten