«Mietvertragsrecht → § 536 ff. BGB
Im Rahmen eines Mietverhältnisses mindert sich gem. § 536 BGB wegen eines Mangels der Mietsache der Anspruch auf den Mietzins, ohne dass dazu das Einverständnis des Vermieters oder die Ausübung eines Gestaltungsrechts erforderlich wäre, also anders als das Minderungsrecht des Käufers und des Werkbestellers, das ja ausgeübt werden muss, damit die Rechtsfolgen der §§ 441,638 BGB eintreten. Die Minderung der Mietzinspflicht tritt im Gegensatz zum Kaufrecht und Werkvertragsrecht automatisch ("ipso jure") ein.
Darüber hinaus hat der Mieter gegen den Vermieter unter den Voraussetzungen der §§ 536a ff. BGB einen Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Leistung, wenn der Mangel der Mietsache entweder schon bei Abschluss des Vertrags vorhanden war oder ein später entstandener Mangel vom Vermieter zu vertreten ist.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Pflichtverletzung des Schuldners als Basistatbestand der Leistungsstörung
- Zurückbehaltung der Gläubigerleistung
- Prinzip der Realexekution
- Nicht rechtzeitige Erfüllung (Verzug)
- Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Erfüllung
- Rechte des Gläubigers wegen Pflichtverletzung des Schuldners beim gegenseitigen Vertrag -> §§ 320 ff. BGB
- Nichterfüllung von Rücksichtspflichten, Verschulden bei Vertragsschluss
- Nichterfüllung wegen Nichtannahme durch den Gläubiger (Gläubigerverzug) -> §§ 293 ff. BGB
- Mängelhaftung des Schuldners
- Schuldnerhaftung und AGB
- Pflichtverletzung des Schuldners als Basistatbestand der Leistungsstörung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten