Gewerbebegriff in § 1 Abs. 1 HGB »
Der Gewerbebegriff der §§ 1 ff HGB
ist nicht legaldefiniert.
Er ist also unter Rückgriff auf das allgemeine Gewerberecht - wie
es vor allem in der Gewerbeordnung niedergelegt ist - aber unter Berücksichtigung
der Bedürfnisse des Handelsverkehrs zu bestimmen. Unter dieser Leitlinie
haben sich folgende Begriffsmerkmale gewerblicher Betätigung
i. S. d. Handelsrechts ergeben:
Gewerbe ist
Tätigkeit.
Oder mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts: „Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Gewerbe im Sinne des Gewerberechts jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.“
Die Unterscheidung zwischen handwerklichem und industriellem Gewerbe, die nach dem früherem Kaufmannsbegriff des Handelsrechts (§§ 1 Abs. 2,2 HGB
a. F.) maßgebend war, spielt keine Rolle mehr.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Zuordnungsfunktion des Privatrechts: Rechtssubjekt und subjektives Recht
- Rechtsfähigkeit
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute
- Relative und absolute Rechte, Anwartschaftsrecht
- Rechtsbegriff der Sache und die Sachenrechte
- Rechtlich erhebliches Verhalten
- Öffentliche Register, insbes. Grundbuch und Handelsregister
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten