«Gestaltungsrecht
Es gibt Rechte, die sich der Einordnung in die Aufgliederung absolute und relative Rechte entziehen. Dazu gehören insbesondere die sogenannten Gestaltungsrechte. Gestaltungsrechte verleihen dem Inhaber eine Rechtsgestaltungsbefugnis, die er durch einseitiges Rechtsgeschäft ausübt. Das Gesetz sieht für einseitige Rechtsgeschäfte, also auch für die Ausübung von Gestaltungsrechten oft (§§ 111
,174
,180
BGB) besondere Anforderungen vor, da der Empfänger einer rechtsgestaltenden Willenserklärung dem Gesetzgeber besonders schutzwürdig erschien, ist anders als bei Verträgen seine Mitwirkung doch nicht Wirksamkeitserfordernis für das Rechtsgeschäft.
Gestaltungsrechte sind vor allem Anfechtungs-, Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte. Die Entstehungstatbestände solcher Rechte sind ganz verschieden. Sie sind ihrerseits regelmäßig an Rechtsgeschäfte, vor allem Schuldverträge, gebunden und gewähren dann meist ein Recht auf Vernichtung oder Umgestaltung des Rechtsgeschäfts.
Da Gestaltungsrechte dadurch gekennzeichnet sind, dass sie rechtsgeschäftlich die bestehende Rechtslage verändern, stellt ihre Ausübung ein Verfügungsrechtsgeschäft dar, sodass z. B. § 185 BGB
für die Ausübung von Gestaltungsrechten gilt.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Zuordnungsfunktion des Privatrechts: Rechtssubjekt und subjektives Recht
- Rechtsfähigkeit
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute
- Relative und absolute Rechte, Anwartschaftsrecht
- Rechtsbegriff der Sache und die Sachenrechte
- Rechtlich erhebliches Verhalten
- Öffentliche Register, insbes. Grundbuch und Handelsregister
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten