Gegenseitige Verträge |
Vertragstyp |
Gläubiger/ Schuldner |
Schuldner/ Gläubiger |
Schuldinhalt |
Kauf
§§ 433 ff BGB |
Käufer |
Verkäufer |
Übereignung und Übergabe der Sache oder Übertragung des Rechts, ggflls. auch des Besitzes der Sache, an der das Recht besteht / Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Sache |
Tausch
§ 480 BGB |
Käufer |
Käufer |
Übereignung und Übergabe der Sache oder Übertragung des Rechts, ggflls. auch des Besitzes der Sache, an der das Recht besteht / Übereignung und Übergabe der Sache oder Übertragung des Rechts, ggflls. auch des Besitzes der Sache, an der das Recht besteht |
Miete
§§ 535 ff BGB |
Mieter
|
Vermieter |
Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache während der vereinbarten Zeit / Entrichtung des vereinbarten Mietzinses |
Pacht
§§ 581 ff BGB |
Pächter |
Verpächter |
Gewährung des Gebrauchs der verpachteten Sache und der Möglichkeit der Bewirtschaftung zwecks Erzielung eines Ertrags / Entrichtung des vereinbarten Pachtzinses |
Gelddarlehen§§ 488-515 BGB |
Darlehnsnehmer |
Darlehnsgeber |
Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen / Entrichtung des Darlehnszinses |
Dienstvertrag
§§ 611 ff BGB |
Dienstberechtigter |
Dienstverpflichteter |
Leistung der versprochenen Dienste / Gewährung der vereinbarten Vergütung |
Behandlungsvertrag
§§ 630a ff BGB |
Patient |
Behandelnder |
Leistung der versprochenen Behandlung / Gewährung der vereinbarten Vergütung |
Arbeitsvertrag |
Arbeitgeber |
Arbeitnehmer |
Leistung von unselbständiger Arbeit / Zahlung des vereinbarten Arbeitslohns |
Werkvertrag
§§ 631 ff BGB |
Besteller |
Unternehmer |
Herstellung des versprochen Werks (Sache oder sonstiger Erfolg) / Entrichtung der vereinbarten Vergütung |
Werklieferungsvertrag
§ 651 BGB |
Besteller |
Unternehmer |
Übereignung und Übergabe der aus vom Unternehmer beschaften Stoffen hergestellten Werks / Entrichtung der vereinbarten Vergütung |
Reisevertrag
§§ 651a ff BGB |
Reisender |
Reiseveranstalter |
Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen / Zahlung des vereinbarten Reisepreises |
Mäklervertrag
§§ 652 ff BGB |
Makler |
Schuldner |
Entrichtung des versprochenen Maklerlohns bei Zustandekommen eines vom Makler vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages) |
entgeltliche Geschäftsbesorgung
§ 675 BGB |
Auftraggeber |
Beauftragter |
Besorgung eines Geschäfts / Entrichtung der vereinbarten Vergütung |
Zahlungsdienstevertrag
§ 675 BGB |
Zahlungsdienstnutzer |
Zahlungsdienstleister |
Erbringung von Zahlungsdiensten / Entrichtung der vereinbarten Vergütung |
entgeltliche Verwahrung
§ 689 BGB |
Hinterleger |
Verwahrer |
Aufbewahrung einer vom Hinterleger übergebenen Sache / Entrichtung der vereinbarten Vergütung |
Gesellschaft
§§ 705 ff BGB |
Gesellschafter |
Gesellschafter |
Förderung des Gesellschaftszwecks und Leistung der vereinbarten Beiträge / ... |
Einseitig verpflichtende Verträge |
Vertragstyp
|
Gläubiger |
Schuldner |
Schuldinhalt |
Schenkung
§§ 516 ff BGB |
Beschenkter |
Schenker |
Zuwendung eines vermögenswerten Gegenstandes |
Leihe
§§ 598 ff BGB |
Entleiher |
Verleiher |
Gestattung des Gebrauchs einer Sache |
Sachdarlehen
§§ 607 ff BGB |
Darlehensgeber |
Darlehensnehmer |
Rückerstattung des als Darlehen Empfangenen |
Mäklervertrag
§§ 652 ff BGB |
Makler |
Schuldner |
Entrichtung des versprochenen Maklerlohns bei Zustandekommen eines vom Makler vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages |
Verwahrung
§§ 688 ff BGB |
Hinterleger |
Verwahrer |
Aufbewahrung einer Sache |
Leibrente
§§ 759 ff BGB |
Gläubiger |
Schuldner |
Entrichtung einer Rente im Zweifel für die Lebenszeit des Gläubigers |
Bürgschaft
§§ 765 ff BGB |
Gläubiger |
Bürge |
Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Hauptschuldner) gegenüber dem Gläubiger |
Schuldversprechen § 780 BGB |
Gläubiger |
Schuldner |
Leistung gem. dem Versprechen |
Schuldanerkenntnis § 781 BGB |
Gläubiger |
Schuldner |
Leistung gem. dem Anerkenntnis |
Schuldverhältnis aus einseitigem Rechtsgeschäft |
Auslobung
§§ 657 ff BGB |
Gläubiger |
Schuldner |
Entrichtung der versprochenen Belohnung für die Vornahme der Handlung |