Rechtsgeschäftlich begründete im BGB geregelte Schuldverhältnisse


Gegenseitige Verträge

Vertragstyp Gläubiger/
Schuldner
Schuldner/
Gläubiger
Schuldinhalt
Kauf
§§ 433 ff BGB
Käufer Verkäufer Übereignung und Übergabe der Sache oder Übertragung des Rechts, ggflls. auch des Besitzes der Sache, an der das Recht besteht / Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Sache
Tausch
§ 480 BGB
Käufer Käufer Übereignung und Übergabe der Sache oder Übertragung des Rechts, ggflls. auch des Besitzes der Sache, an der das Recht besteht / Übereignung und Übergabe der Sache oder Übertragung des Rechts, ggflls. auch des Besitzes der Sache, an der das Recht besteht
Miete
§§ 535 ff BGB
Mieter Vermieter Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache während der vereinbarten Zeit / Entrichtung des vereinbarten Mietzinses
Pacht
§§ 581 ff BGB
Pächter Verpächter Gewährung des Gebrauchs der verpachteten Sache und der Möglichkeit der Bewirtschaftung zwecks Erzielung eines Ertrags / Entrichtung des vereinbarten Pachtzinses
Gelddarlehen
§§ 488-515 BGB
Darlehnsnehmer Darlehnsgeber Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen / Entrichtung des Darlehnszinses
Dienstvertrag
§§ 611 ff BGB
Dienstberechtigter Dienstverpflichteter Leistung der versprochenen Dienste / Gewährung der vereinbarten Vergütung
Behandlungsvertrag
§§ 630a ff BGB
Patient Behandelnder Leistung der versprochenen Behandlung / Gewährung der vereinbarten Vergütung
Arbeitsvertrag Arbeitgeber Arbeitnehmer Leistung von unselbständiger Arbeit / Zahlung des vereinbarten Arbeitslohns
Werkvertrag
§§ 631 ff BGB
Besteller Unternehmer Herstellung des versprochen Werks (Sache oder sonstiger Erfolg) / Entrichtung der vereinbarten Vergütung
Werklieferungsvertrag
§ 651 BGB
Besteller Unternehmer Übereignung und Übergabe der aus vom Unternehmer beschaften Stoffen hergestellten Werks / Entrichtung der vereinbarten Vergütung
Reisevertrag
§§ 651a ff BGB
Reisender Reiseveranstalter Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen / Zahlung des vereinbarten Reisepreises
Mäklervertrag
§§ 652 ff BGB
Makler Schuldner Entrichtung des versprochenen Maklerlohns bei Zustandekommen eines vom Makler vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages)
entgeltliche Geschäftsbesorgung
§ 675 BGB
Auftraggeber Beauftragter Besorgung eines Geschäfts / Entrichtung der vereinbarten Vergütung
Zahlungsdienstevertrag
§ 675 BGB
Zahlungsdienstnutzer Zahlungsdienstleister Erbringung von Zahlungsdiensten / Entrichtung der vereinbarten Vergütung
entgeltliche Verwahrung
§ 689 BGB
Hinterleger Verwahrer Aufbewahrung einer vom Hinterleger übergebenen Sache / Entrichtung der vereinbarten Vergütung
Gesellschaft
§§ 705 ff BGB
Gesellschafter Gesellschafter Förderung des Gesellschaftszwecks und Leistung der vereinbarten Beiträge / ...

Einseitig verpflichtende Verträge

Vertragstyp Gläubiger Schuldner Schuldinhalt
Schenkung
§§ 516 ff BGB
Beschenkter Schenker Zuwendung eines vermögenswerten Gegenstandes
Leihe
§§ 598 ff BGB
Entleiher Verleiher Gestattung des Gebrauchs einer Sache
Sachdarlehen
§§ 607 ff BGB
Darlehensgeber Darlehensnehmer Rückerstattung des als Darlehen Empfangenen
Mäklervertrag
§§ 652 ff BGB
Makler Schuldner Entrichtung des versprochenen Maklerlohns bei Zustandekommen eines vom Makler vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages
Verwahrung
§§ 688 ff BGB
Hinterleger Verwahrer Aufbewahrung einer Sache
Leibrente
§§ 759 ff BGB
Gläubiger Schuldner Entrichtung einer Rente im Zweifel für die Lebenszeit des Gläubigers
Bürgschaft
§§ 765 ff BGB
Gläubiger Bürge Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Hauptschuldner) gegenüber dem Gläubiger
Schuldversprechen
§ 780 BGB
Gläubiger Schuldner Leistung gem. dem Versprechen
Schuldanerkenntnis
§ 781 BGB
Gläubiger Schuldner Leistung gem. dem Anerkenntnis

Schuldverhältnis aus einseitigem Rechtsgeschäft

Auslobung
§§ 657 ff BGB
Gläubiger Schuldner Entrichtung der versprochenen Belohnung für die Vornahme der Handlung

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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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