<< Ablehnung durch Angebotsempfänger: § 146 BGB


Außer durch Verstreichen der Annahmefrist erlischt das Angebot auch durch eine Ablehnung des Angebotsempfängers. Die Ablehnung lässt das Angebot entfallen, mag auch die Annahmefrist noch nicht abgelaufen sein. Insofern gestaltet auch die Ablehnung die Rechtslage: Das Angebot wird damit hinfällig. Eine spätere Annahme innerhalb der Frist vermag nicht mehr den Vertragsschluss herbeizuführen; das Angebot besteht ja nicht mehr.

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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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