Wirtschaftsrechtliche Normierungen in der Staatsverfassung: Art. 2,9,12,14 GG »
Zu den wirtschaftsverfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes werden vor allem die Grundrechtsartikel 2, 9, 12 und 14 GG gerechnet. Sie sehen trotz prinzipieller wirtschaftspolitischer Neutralität eine freiheitliche Wirtschaftsordnung mit Gewerbe- und Berufsfreiheit bei Anerkennung des Rechts zur Bildung von Arbeitnehmer- und Unternehmerverbänden (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) vor, in der Tarifautonomie und das Privateigentum auch an Produktionsmittel institutionell gewährleistet sind.
Die Frage der Möglichkeit eines sozialistischen Wirtschaftssystems unter der Geltung des Grundgesetzes dürfte trotz Art. 15 GG durch die historische Entwicklung obsolet geworden sein.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Wirtschaftsverfassung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht; Wirtschaftsverfassung als realer Zustand der Wirtschaft
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsverfassungsrecht
- Wirtschaftsrechtliche Normierungen in der Staatsverfassung: Art. 2,9,12,14 GG
- Wirtschaftsverfassungsrecht im weiten Sinne: Kartellrecht, Stabilitätsgesetz, Vertragsfreiheit, Privateigentum, Haftung
- Wirtschaftsverwaltungsrecht: Gewerberecht, Handwerksordnung
- Wirtschaftsverfassungsrecht
- Wirtschaftsprivatrecht: Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Kaufmannsrecht (Handelsrecht)
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Aufbau des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten