«Familienrecht: Ehe, Verwandtschaft, Vormundschaft und Betreuung
Erbrecht: Erbfolge, Erbenstellung, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht, Erbschein, Erbschaftskauf »
Während das zweite und dritte Buch des BGB hauptsächlich das allgemeine bürgerliche Vermögensrecht enthalten, regeln die Vorschriften der beiden anderen Bücher die Rechtsverhältnisse der Familie (4. Buch: Familienrecht mit Regelungen der Ehe, Verwandtschaft, Vormundschaft und Betreuung) und die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen, des sogenannten Erbfalls (5. Buch: Erbrecht)
Familienrecht
Eine Familie wird begründet durch die Ehe. Sie steht daher am Anfang des 4. Buchs des BGB. Durch die Nachkommen werden verwandtschaftliche Beziehungen begründet, die Gegenstand des 2. Abschnitts des Familienrechts sind. Vormundschaft und Betreuung begründen zwar keine Familie. Die Rechte und Pflichten von Vormündern und Betreuern sind jedoch teilweise den familienrechtlichen Beziehungen nachgebildet; daher macht es Sinn, diese Rechtsinstitute im 3. Abschnitt des Familienrechts abzuhandeln.Erbrecht
Erbrecht ist gewissermaßen spezielles Vermögensrecht. In neun Abschnitten regelt das BGB die im Zusammenhang mit dem Tod einer natürlichen Person verbundenen Rechtsfolgen (Erbfolge, Erbenstellung, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht, Erbschein, Erbschaftskauf). Im Vordergrund stehen dabei die Abschnitte über die Rechtsstellung des Erben und über die privatautonome Gestaltung der Erbfolge durch Testament.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Aufbau des BGB
- Formelle Gliederung des BGB
- Inhaltsübersicht
- Allgemeiner Teil: Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte, sonstige allgemeine Bestimmungen
- Schuldrecht: allgemeine Bestimmungen für Schuldverhältnis(z. B.: Inhalt, AGB, Schuldverhältnisse aus Verträgen, Erlöschen, Übertragung, Schuldübernahme, Schuldner- und Gläubigermehrheit), einzelne typische Schuldverhältnisse
- Sachenrecht: Besitz, Eigentum, andere Sachenrechte
- Familienrecht: Ehe, Verwandtschaft, Vormundschaft und Betreuung
Erbrecht: Erbfolge, Erbenstellung, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht, Erbschein, Erbschaftskauf - Zusammenwirken der Teile des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten