«Abgrenzung der Schuldübernahme von funktional verwandten Rechtsinstituten
Die Modifikation der Schuldnerposition bei der Schuldübernahme stellt dieses Rechtsinstitut in einen Sinnzusammenhang mit anderen rechtlichen Regelungen, die auch Änderungen auf der Schuldnerseite in einem Schuldverhältnis betreffen. Zu denken ist hier etwa an die Bürgschaft, den Schuldbeitritt, die Vermögensübernahme und die Erbfolge.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Inhalt von Schuldverhältnissen
- Schuldgegenstände („Was“ der geschuldeten Leistung)
- Schuldmodalitäten („Wo, wann, wer, wie“ der geschuldeten Leistung)
- Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Aufspaltung der Gläubiger- und/oder Schuldnerstellung: Gläubiger-und Schuldnermehrheit -> §§ 420 ff BGB
- Übertragung der Gläubigerstellung auf Dritte: Abtretung -> §§ 398 ff BGB
- Übertragung der Schuldnerposition auf andere: notwendige Mitwirkung des Gläubigers -> §§ 414 ff . BGB
- Tatbestände der Schuldübernahme
- Rechtsfolgen der Schuldübernahme
- Abgrenzung der Schuldübernahme von funktional verwandten Rechtsinstituten
- Tatbestände der Schuldübernahme
- Inhalt von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten