<< Sicherungsgesichtspunkte: Personalkredit - Realkredit


Das Begriffspaar Personalkredit - Realkredit hat sich eingebürgert zur Unterscheidung des ungesicherten und des durch persönliche Forderungen gesicherten Kredits einerseits vom durch Rechte an Vermögensgegenständen vor allem des Kreditnehmers gesicherten Kredits andererseits. So zielt es mehr auf eine kaufmännisch-wirtschaftliche als auf eine rechtliche Differenzierung ab.

Für den Realkredit ist kennzeichnend eine Bewertung der Sicherheit durch den Kreditgeber als Voraussetzung der Kreditgewährung. Im Zusammenhang damit ergeben sich auch rechtliche Fragen, vor allem die nach den Grenzen der Sicherung bei den sog. Globalsicherheiten.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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