Geldkredit - Warenkredit »
Nach dem hier zugrunde gelegten weiten Kreditbegriff lassen sich der Geldkredit und der Warenkredit als zwei verschiedene Kreditformen unterscheiden. Beim Geldkredit schuldet der Kreditnehmer (Rück)Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu einem bestimmten in der Zukunft liegendem Zeitpunkt. Beim Warenkredit geht es typischerweise nicht darum, dass ein Warendarlehn i. S. d. § 607 BGB
gewährt wird, sondern darum, dass die Fälligkeit des für die Waren zu zahlenden Preises auf eine späteren Zeitpunkt hinausgeschoben wird.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
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