Wenn mehrere Personen eine Sache besitzen, kann Teilbesitz oder Mitbesitz vorliegen. Von Teilbesitz spricht man, wenn die verschiedenen Personen reale, abgesonderte Teile einer Sache besitzen. Teilbesitz kommt insbesondere vor bei Wohnraumbesitz. Wenn nämlich mehrere Mieter in einem Hause wohnen, sind sie Teilbesitzer ihrer Wohnungen.
Dagegen liegt Mitbesitz vor, wenn mehrere Personen eine einheitliche Sache gemeinschaftlich besitzen. Beim Mitbesitz besteht Besitz aller Personen somit an der ganzen Sache, während beim Teilbesitz jeder Besitzer nur einen Teil der Sache besitzt.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
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