Außer dem Selbsthilferecht gemäß §§ 858,
860 BGB hat der Besitzer wegen der Entziehung des Besitzes durch verbotene
Eigenmacht aber auch einen Anspruch gemäß § 861 BGB auf
Rückgabe der entwendeten Sache.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Besitz als tatsächliche Herrschaftsmacht über Sachen
- Eigentumsbegriff
- Übertragung des Eigentums
- Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten
- Eigentumserwerb kraft Gesetzes
- Rechtsstellung des Eigentümers
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten