<< Rechtswirkungen der Bedingung und Befristung


Die Rechtswirkungen des Eintritts einer Bedingung oder des Ablaufs einer Frist ergeben sich aus dem Sinn von Bedingung und Befristung. Ergänzend gelten die §§ 158 ff. BGB. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen bedingten Rechtsgeschäften allgemein und bedingten Verfügungen.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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